Der Vertragsabschluss kommt Zustande indem der Mieter auf seinen ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag eine Buchungsbestätigung erhalten hat.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden.
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Internet, Kurtaxe) enthalten. Die Zahlungen des Mietpreises muss im Vorfeld erfolgen, 30% des Gesamtmietpreises 4 Wochen nach Buchungsbestätigung, 70% des Gesamtmietpreises 6 Wochen vor Anreise. Etwaige miteinander vereinbarte Abweichungen sind auf dem Mietvertrag einzusehen.
Die Kaution wird fällig mit der letzten Zahlung (ca. 6-7 Wochen vor Reiseantritt) siehe Zahlungsplan auf Buchungsbestätigung. Sind keine Schäden vom Mieter verursacht worden, wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Abreise ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Sollte in der Mietzeit ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, wird die Kaution dem Schaden gegenüber berechnet und einbehalten. Ist ein Schaden höher der Kaution, vorsätzlich im Mietobjekt entstanden, behalten wir und vor diesen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Kaution auch in bar vor Ort entrichtet werden.
Am Anreisetag stellt der Vermieter oder eine Kontaktperson das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt der Kontaktperson bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinem Zustand übergeben!
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Bei Nichterfüllung entstehen folgende Kosten:
Diese Kosten werden von der Kaution einbehalten.
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Mieter.
Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der zurückgetretene Mieter hat eine Umschreibungsgebühr in Höhe von 60,00 € zu zahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig (Missachtung der Hausordnung und/oder des Vertrages) verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz, der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns, verlangen.
Der Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. das Haus ist nicht bewohnbar wegen Sturmschäden, Wasserschäden oder Brandschäden, nicht möglich ist.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Nach beziehen des Mietobjektes, kann der Mieter bestehende Mängel Innerhalb 24 Std. angeben. Spätere Angaben können ihm zugesprochen werden. Der Vermieter ist bemüht nach seinen Möglichkeiten genannte Mängel zu beheben oder Probleme zu lösen.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder des Gebäudes gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Im- und an dem Mietobjekt entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung imstande ist , unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermittler über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Der Vermieter hat das Recht bei Missachtung durch den Mieter der Hausordnung, die Kaution in voller Höhe einzubehalten, wenn eine negative Beeinflussung der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Nach Anmahnung kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Vermieter haftet nicht für auf oder um unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!
Für im Haus gehaltene oder zugelaufen Tiere gilt: Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tiere entstandenen Schäden. Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt und geahndet werden. so wird dem Mieter von der Kaution 100 € einbehalten. Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Fäkalien oder Tierhaaren in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden 150 € von der Kaution einbehalten.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Es ist Ihnen untersagt rechtsradikale, pornographische und andere untersagte Seiten zu besuchen, sowie Handlungen zu tätigen. Strafrechtliche Verfolgung gilt dem Mieter der in der Tatzeit das Ferienhaus gemietet hat und nicht der Hauseigentümer der das Internet zur Verfügung stellt.
Mietern wird untersagt, sich in irgendeiner Form öffentlich oder im Internet negativ über das Objekt zu äußern, auch nicht anonym.
Es findet niederländisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
(Erstellt nach dem Muster des deutschen Tourismusverbandes, Bonn)